Turmburg?Erhalten: Rest des Wohnturms, Graben
Der Inhalt der - nicht mehr erhaltenen Urkunde - von 1269 ist nicht korrekt wiedergegeben. Graf Heinrich von Zweibrücken ist es, der gemeinsam mit seiner Ehefrau Agnes die ihm zugehörigen Leibeigenen der Abtei Hornbach im Wiesbachtal (homines sancti Pirminii in valle Wisebach) dem Ritter Godebrecht von Nanstein als Gegenleistung für dessen Zweibrücker Burgmannendienste verpfändet. Quelle: Carl Pöhlmann, Das älteste Kopialbuch der Mauchenheimer von Zweibrücken im Staatsarchiv zu Darmstadt, Zweibrücken 1967, S. 14.
Eine weitere kleine Korrektur: Im Herbst 1589 wurde Wiesbach zusammen mit den beiden auf seiner Gemarkung liegenden Höfen Felsbach und Krähenborn von Sickingen gegen den Queidersbacher Hof und das Dorf Mittelbrunn an das Fürstentum Pfalz-Zweibrücken vertauscht. Rosenkopf, ebenfalls auf Wiesbacher Gemarkung, entstand erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts.