zweigeschossiger Backsteinbau im Stil der Tudorgotik, über unregelmäßigem Grundriss dreigeschossig mit Sockelgeschoss aus Feldstein, Hauptportal zur Gartenseite
Wie waren am 23.09.25 mit unseren Fahrrädern von Jabel aus dorthin gefahren. Kaum angekommen mussten wir feststellen, dass wir weder das Schloss noch den dazugehörigen Park ansehen und betreten durften. Stattdessen prangte uns ein großes Schild entgegen : Privat Eltern haften für ihre Kinder. Die Dame, die offenbar mit zu den Eigentümern zählt, welche uns gleich, nachdem wir nur ganz kurz dort noch am Weg standen, begegnete uns leider mit einem sehr unfreundlichen Blick, so dass wir, offen gestanden, ohne sie anzusprechen, sehr enttäuscht wieder von dannen fuhren. Es wäre daher sehr sinnvoll hier sehr deutlich zu machen, wenn Schlösser, Gutshäuser oder Burgen und deren Parks nicht betreten werden dürfen.