Gründung eines großen Gutsgehöftes mit barocken Herrenhaus und Wirtschaftsgebäuden auf dem Gelände der Dorf-Wüstung “Kerstlingherode”. Neben der landwirtschaftlichen Nutzung auch Gastronomiebetrieb, später ausschließlich militärische Nutzung. Heute als Naturschutzgebiet (FFH Nr. 138) ausgewiesen. Die Gutsruinen stehen als Kulturdenkmal unter Schutz.